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Erste Hilfe: Deine Rechte als Soldat - WDB & Co
Im Dienst für die Bundesrepublik Deutschland, den womöglich auch du schon im Ausland geleistet hast, kann eine körperliche oder seelische Verletzung leider nicht ausgeschlossen werden. Sollte dieser Fall eingetroffen sein, besitzt du Rechte aus dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz und aus den entsprechenden Landes- und Bundesgesetzen.

Die Wahrnehmung dieser Rechte kann mitunter viel Kraft und Geduld erfordern. Sei es, um sich einen Überblick über seine Situation zu verschaffen, die notwendigen Formulare zu beschaffen und auszufüllen oder um im ungünstigsten Fall seine Rechte auch auf juristischem Wege einzufordern. Dies zieht allerdings immer Besuche bei den verschiedenen Behörden und Ämtern mit sich, damit du das, was dir zusteht, auch bekommst. Oder eben nicht.

In diesem Bereich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für dich, sich zu informieren. Unsere angebotenen Links und Broschüren bieten eine erste Möglichkeit dazu. Du bist nicht alleine - auch und gerade rechtlich.

Lass uns daher wissen, wenn du Hilfe brauchst. Wir vermitteln dich gerne und nennen dir die passenden Ansprechpartner. Einige findest du bereits auf dieser Seite, tritt auch gerne mit ihnen direkt in Kontakt!
Bundeswehr


© Bundeswehr
Sozialdienst der Bundeswehr
Der Sozialdienst der Bundeswehr bietet Soldatinnen und Soldaten sowie deren Familien individuelle Beratung und Betreuung in allen sozialen Angelegenheiten.

Wehrbeauftragter
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages hat zum Auftrag, Verletzungen der Grundrechte der Soldaten oder der Grundsätze der Inneren Führung nachzugehen. Jeder Soldat hat das Recht, sich ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden.
Gesetzesgrundlagen


© Gerd Altmann/PIXELIO
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Soldatengesetz
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Wehrstrafgesetz
Mehr Informationen findest du hier: Wehrstrafgesetz

Soldatenversorgungsgesetz
Mehr Informationen findest du hier: Soldatenversorgungsgesetz

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Letzte Änderung: 12.04.2013
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